Mr. Cleaner Ratgeberblog: Putzhilfe besser als Reinigungsfirma

Eine Putzhilfe hat die Aufgabe ein Gebäude, Familienhaus oder eine Wohnung zu reinigen. Fälschlicherweise werden die Begriffe Haushaltshilfe und Putzhilfe oft gleichgesetzt, aber beide Fachkräfte haben unterschiedliche Aufgabengebiete.

Haushaltshilfen reinigen und putzen zwar auch, aber darüber hinaus waschen und bügeln sie ebenso Wäsche, räumen auf, entsorgen den Müll und erledigen manchmal sogar die Einkäufe.

 

Putzhilfen! Was leisten sie?

Das Haupttätigkeitsfeld der Reinigungskraft konzentriert sich vorwiegend auf das Saugen sowie Putzen der Böden und Abwischen von Möbeln mitsamt Einrichtungsgegenständen. Trotzdem ist ihre Arbeit sehr vielfältig.

  • Das Badezimmer putzen: Reinigen der Sanitäranlagen, Abwischen der Kacheln sowie Saugen und Putzen des Fliesenbodens.
  • Aktionsfeld Küche! Hier säubert die Putzhilfe sämtliche Oberflächen der Einbauküche: Arbeitsplatte, Schränke, Herd, Außenfront und Esstisch. Aber auch Küchengeräte wie die Kaffeemaschine gehören dazu. Nach Absprache räumt die Reinigungskraft auch den Geschirrspüler ein oder aus und spült ab. Außerdem werden die Innenräume der Küchenausstattung und insbesondere der Kühlschrank gründlich gereinigt, ein sauberer Kühlschrank ist oberstes Gebot für eine einwandfreie Hygiene.
  • In den Wohnräumen wird je nach Beschaffenheit der Böden, gestaubsaugt oder geputzt. Staubwischen der Regale, Schränke, Stehlampen usw. runden das Tätigkeitsfeld ab und auch Fensterputzen wird nach Absprache mit dem Auftraggeber in Angriff genommen.
  • Putzhilfen in Büros und gewerblichen Räumen haben ein ähnliches Arbeitspensum. Sie leeren Papierkörbe aus, saugen oder putzen den Boden und wischen Schreibtische, Regale und Schränke ab.

Wann kommen Putzhilfen in der Gebäudereinigung an ihre Grenzen?

Putzhilfen sind keine Haushaltshilfen, Köche oder Köchinnen und auch die Kindererziehung gehört nicht zu ihren Pflichten. Sie entlasten die Hausfrau oder den -Mann, aber sie sind nur für die Reinigung im Haushalt zuständig. Allerdings kommt auch eine Putzkraft in ihrer Haupttätigkeit: dem Saubermachen, in bestimmten Situationen an ihre Grenzen. (siehe Blog: Was brauchen Sie, um eine Reinigungsfirma zu gründen?)

  • Fensterputzen in einem Hochhaus oder einer hohen Glasfront! Das Putzen von Fenstern wird in der Regel von einer Putzhilfe erledigt. Handelt es sich aber bei dem Fenster um eine sehr hohe Glasfront oder die Außenfassade eines Hochhauses, kann und darf eine Putzkraft dies nicht ausführen. Für solch spezielle Einsätze muss eine Glasreinigungsfirma engagiert werden, da diese über geschultes Personal und das richtige Equipment verfügt.
  • Brandreinigung! Ist in einer Wohnung oder einem Haus ein Feuer ausgebrochen und zum Glück von der Feuerwehr gelöscht worden, muss der Unglücksort von einer Reinigungsfirma gesäubert werden, die sich auf Brandreinigung spezialisiert hat. Eine unerfahrene Putzhilfe könnte durch unsachgemäße Arbeit hier großen Schaden anrichten.
  • Wasserschaden! Wasser kann verheerende Schäden verursachen und die Trocknung sowie anschließende Reinigung gehört in die Hände von Fachleuten.
  • Baureinigung! Hier kommt es auf den Umfang der Baumaßnahmen an. Wurde nur eine überschaubare Renovierungsarbeit, wie z.B. Löcher bohren oder tapezieren, ausgeführt, kann natürlich die Putzhilfe anschließend den Dreck beseitigen. Aber bei einer großen Baustelle, sollte man dies besser spezialisierten Reinigungsunternehmen überlassen.
  • Tatortreinigung! Nur ein Fall für Profis, denn nicht umsonst gibt es professionelle Tatortreiniger.

Wo finde ich zuverlässige und gute Putzhilfen?

Viele Menschen arbeiten von 8 Uhr morgens bis 17 oder 18 Uhr abends, stecken auf der Heimfahrt noch stundenlang im Berufsverkehr fest, da ist es kein Wunder, dass die Zeit und Kraft für den Haushalt fehlen. Am Wochenende ist Erholung oder die Beschäftigung mit der eigenen Familie angesagt, wer möchte sich dann mit Fensterputzen, Böden schrubben und Badezimmer putzen rumschlagen? Eine motivierte und zuverlässige Putzhilfe ist die Lösung für das Problem, nur wo findet man eine solche "Perle"?

Bei Ebay Kleinanzeigen können Suchende ein Inserat aufgeben oder selbst die Angebote von Jobsuchenden durchforsten. Hier ist meist die Devise: "Versuch macht klug", denn ob die Person, die hinter dem Stellengesuch steht auch hält was sie verspricht, kann man auf den ersten Blick nicht erkennen.

Etwas einfacher für Suchende machen es bestimmte Job-Onlineportale, da hier Interessierte sich oft über ein Bewertungssystem orientieren können. Außerdem ist auf diesen Jobportalen meist ersichtlich, wie lange derjenige in seinem Beruf schon arbeitet, worauf er spezialisiert ist und wieviel Lohn er für seine Arbeit möchte.

Außerdem kann man beim Jobcenter fündig werden oder probiert es über Zeitungsannoncen in den Lokalblättern. Der Vorteil von den Lokalzeitungen ist eine örtliche Eingrenzung, was nützt einem die besten Referenzen bei einer Putzhilfe, wenn diese in Hamburg und man selbst in München wohnt?

Ein sehr eleganter Weg die richtige Putzhilfe zu finden ist: über Empfehlungen. Einfach mal im Bekanntenkreis fragen, ob jemand eine zuverlässige Putzkraft kennt und schon erhält man die Telefonnummer einer versierten Person. So kann man sich vorab über die Qualitäten der Putzhilfe erkundigen. (Siehe Blog: "Reinigungsfirma gesucht: 14 Tipps um sicher online zu buchen")

Video

12

Video zur Putzkraft

Muss ich einen Raumpfleger anmelden?

Wer eine Putzhilfe beauftragen oder anstellen möchte, muss diese unbedingt anmelden. Dies geht ganz einfach über die Webseite der Minijob-Zentrale. Wer aber der Meinung ist, das ist unnötig und ein bisschen Schwarzarbeit schadet nicht, der muss sich darauf gefasst machen, bei einer Anzeige ein hohes Bußgeld zu bezahlen.

Aber nicht nur für das eigene Gewissen ist die offizielle Anmeldung einer Putzhilfe ein absolutes Muss, auch für die Reinigungskraft hat dies viele Vorteile. Sie ist durch die Anmeldung gleichzeitig unfallversichert. Gerade im Haushalt passieren viele Unfälle und wenn die Putzhilfe sich so schwer verletzt, dass sie nicht mehr arbeiten gehen kann, muss sie ohne Unfallversicherung einen Verdienstausfall riskieren.

Falls im Gegenzug der Reinigungskraft ein Missgeschick passiert und z.B. ein teurer Fernseher in die Brüche geht, hat man als Auftraggeber schlechte Karten, wenn der Verursacher nicht zahlen will oder kann. In diesem Fall kann man schlecht vor Gericht ziehen und seine Ansprüche juristisch durchsetzen, dann käme die Schwarzarbeit sofort ans Tageslicht. (siehe Blog: Putzfirma – Der saubere Weg zur Reinigung)

Die Putzhilfe hat durch die korrekte Anmeldung auch Rentenansprüche und braucht sich, um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall keine Gedanken zu machen. Sie kann auch unbeschwert in den wohlverdienten Urlaub fahren.

Als Auftraggeber kann man den Lohn und sonstige Kosten von der Steuer absetzen, was natürlich bei einem unangemeldeten Beschäftigungsverhältnis nicht möglich wäre.

Welche Vorteile hat eine Putzhilfe gegenüber einer Reinigungsfirma?

Beide Seiten, Reinigungsunternehmen und Putzhilfen, haben ihre Vor- und Nachteile. Hier ein paar Vorzüge, die eine Putzkraft gegenüber einem gewerblichen Putzdienst hat:

Eine bekannte Person! Entscheidet man sich für die Einstellung einer Putzhilfe, wird jeden Tag oder einmal die Woche, je nach Bedarf und Wunsch, immer dieselbe Person das Gebäude oder die Wohnung reinigen. Es ist keine wiederkehrende Einarbeitung notwendig, die Reinigungskraft kennt sich aus und weiß was zu tun ist.

Vertrauen ist ein nicht zu unterschätzender Faktor in der Gebäudereinigung. Arbeitet ein fremder Mensch über Stunden und das noch unbeaufsichtigt im eigenen Zuhause, möchte man sicher sein, dass nicht in der Intimsphäre geschnüffelt wird oder wertvolle Gegenstände entwendet werden. Hat man also eine vertrauenswürdige "Perle" gefunden, ist das Gold wert.

Menschliches Miteinander! Es ist einfacher Personen sein Heim anzuvertrauen, die einem sympathisch sind. Die Putzhilfe kann man sich aussuchen und schauen, ob die Chemie stimmt. Bei einem Reinigungsunternehmen werden die Fachkräfte zugeteilt.

Flexiblere Lohngestaltung und Arbeitszeit! Hat man eine Putzhilfe gefunden, bei der die Sympathie auf beiden Seiten stimmt, ist eine Verhandlung zur Entlohnung und den gewünschten Arbeitszeiten meist einfacher als bei einem großen Putzdienst. Hier werden die Angestellten zeitlich eingeteilt und beziehen einen festen Lohn. Eine selbstständig arbeitende Putzkraft ist da flexibler.

Allerdings haben Reinigungsunternehmen den Vorteil, dass sie immer Ersatz zur Hand haben. Fällt die Putzhilfe aufgrund Krankheit oder Urlaub aus, bleibt die Wohnung leider dreckig, wohingegen eine große Firma rasch für Ersatz sorgt.

Was ist günstiger? Eine Putzkraft oder ein Reinigungsunternehmen?

Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten, hängt sie doch von verschiedenen Faktoren ab. Auf jeden Fall ist es wichtig, genügend Angebote einzuholen und diese sorgfältig miteinander zu vergleichen. Fakt ist, dass beide Parteien ihre Kosten aufgrund unterschiedlicher Kriterien kalkulieren. Eine Reinigungsfirma beschäftigt mehrere Personen, von denen auch der Arbeitgeberanteil bezahlt werden muss. Eine selbstständige Putzhilfe kann da ganz anders agieren. Aber wie setzen sich nun die Kosten für eine Reinigungskraft zusammen?

Auf jeden Fall sollte immer wenigstens der Mindestlohn gezahlt werden. Dann kommen noch eventuelle Extrakosten, wie z.B. Fahrtkosten hinzu, wenn die Reinigungskraft mehrere Kilometer bis zum Einsatzort fahren muss. Ebenso haben die Länge und Häufigkeit des Einsatzes einen Einfluss auf die Entlohnung. Auch die Region spielt eine Rolle, da in Großstädten mit hohen Lebenshaltungskosten, die Löhne natürlich höher sein müssen. So können die Preise zwischen Land und einer Metropole recht stark variieren.

Dann hängen die Kosten noch von den eigenen Ansprüchen ab. Möchte man eine Putzhilfe, die hundertprozentig und am liebsten noch am Wochenende alles tipptopp auf Hochglanz poliert, dann muss wahrscheinlich tiefer in die Tasche gegriffen werden. (Siehe Blog: "Reinigungsgutschein als Geschenk")

Grundreinigung ein- oder zweimal im Jahr! Brauche ich dafür eine Putzhilfe?

Nicht jeder möchte in seinen eigenen vier Wänden täglich eine fremde Person um sich haben. Das alltägliche Reinemachen der Wohnung gelingt auch so ganz gut. Aber beim Frühjahrs- oder Herbstputz sieht es dann schon anders aus. Hier soll das traute Heim gründlich auf den Kopf gestellt und gereinigt werden. Ein Raumpfleger oder eine Raumpflegerin kann in diesem Fall eine große Hilfe sein.

Befindet man sich in der Lage, dass eine Grundreinigung des Zuhauses angebracht ist, aber die eigenen Ressourcen begrenzt und private Hilfe nicht in Sicht sind, kann das Beauftragen einer Putzhilfe eine große Erleichterung sein. Reinigungskräfte haben viel Erfahrung im Reinigen von Haushalten, darum gehen ihnen Großreinemach-Aktionen schneller von der Hand als Laien.

Bevor der große Hausputz ansteht, sollte man sich rechtzeitig auf die Suche nach der richtigen Reinigungskraft machen. Verschiedene Angebote zu vergleichen, spart Zeit und Nerven. Hat man sich dann für die richtige Person entschieden, steht dem umfassenden Hausputz nichts mehr im Wege.

Eine Alternative zur Beauftragung einer Putzhilfe ist das Engagieren eines Reinigungsunternehmens. Hier arbeiten nur Profis und eine Grundreinigung haben diese im Handumdrehen mit viel Sorgfalt und Gründlichkeit durchgeführt. Reinigungsfirmen sind durchaus günstiger als man vielleicht befürchtet, aber auch hier gilt: Angebote reinholen und vergleichen.

Das Team am Arbeitsplatz

Fest angestellte Reinigungskraft oder Reinigungsunternehmen beauftragen! Was ist lohnender für Firmen?

Nicht nur das eigene Zuhause sollte gepflegt werden, sondern auch Büro- und andere gewerbliche Räume, wie z.B. Geschäfte. Die Mitarbeiter sollen sich wohlfühlen und das können sie nur in einer ordentlichen, sauberen Atmosphäre. Außerdem sollen externe Besucher einen guten Eindruck von dem Unternehmen bekommen. Kunden, die ein Geschäft betreten, z.B. einen Supermarkt oder eine Boutique, möchten auf keinen Fall Unrat in den Ecken oder verschmutzte Regale vorfinden.

Bei einem Lebensmittelgeschäft kann das enorme finanzielle Einbußen bedeuten, ist Hygiene hier doch oberstes Gebot. Aber auch in einem Bekleidungsgeschäft, schrecken Staubflusen in der Umkleidungskabine oder Dreckspuren am Kleiderständer einen Besucher ab und er kommt bestimmt nicht ein zweites Mal vorbei. Aber sollen Gewerbliche eine Putzhilfe fest einstellen oder lieber einen Reinigungsdienstleister beauftragen?

Hier spielt die Größe der Auftragsfirma und der Räumlichkeiten ebenso eine Rolle wie das zur Verfügung stehende Budget. Eine angestellte Putzhilfe ist immer für eine vorgegebene Dauer vor Ort. Sie kann immer dann einspringen, wenn gerade Not am Mann ist, z.B. jemand verschüttet eine Kanne Kaffee auf dem Boden. Sie kennt die Mitarbeiter und die Örtlichkeiten genau und muss für die Einarbeitung nur einmalig Zeit investieren.

Externe Dienstleister hingegen haben gegenüber der angestellten Reinigungskraft einen großen Vorteil. Fällt die Putzhilfe aufgrund von Krankheit oder Urlaub aus, wird es für den Arbeitgeber schwierig Ersatz zu finden. Ein Reinigungsunternehmen kann Fehlzeiten durch die Menge an Mitarbeitern rascher kompensieren.

Aufgrund ihrer Erfahrenheit und stärkeren Manpower sind Reinigungsunternehmen mit dem Säubern von Büros und Co. meist schneller fertig als eine alleinstehende Putzhilfe. Letztendlich hängt die Entscheidung aber von der persönlichen Präferenz des Auftraggebers und den individuellen Gegebenheiten ab.

Putzhilfe einstellen – In welche Falle kann ich tappen?

Auch wenn es für beide Seiten verlockend klingen mag, man sollte eine Putzhilfe nie ohne Anmeldung und Arbeitsvertrag einstellen. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Die Kosten für eine Putzhilfe können als Haushaltsnahe Anwendungen beim Finanzamt angegeben werden. So wird ein Teil der Ausgaben erstattet.

Vereinbart man einen Arbeitsvertrag, sollte unbedingt an eine Verschwiegenheitsklausel gedacht werden. In Privathaushalten und auch in Büros können immer Dokumente oder Dinge herumliegen, die nicht für die Augen Unbefugter gedacht sind. Niemand möchte, dass die Reinigungskraft ihrer Freundin erzählt, wie unordentlich der Arbeitgeber ist oder was für seltsame Bücher er liest. Diskretion ist hier ein absolutes Muss.

Eine vereinbarte Probezeit, in der man ohne Druck prüfen kann - harmoniert man zusammen, arbeitet derjenige wie gewünscht usw. - ist für beide Seiten nützlich. Trennt man sich vor Ablauf oder während der Probezeit, geht dies unkomplizierter und schneller.

Arbeitet die Putzkraft als Minijobber/in so sollte sie bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Der Arbeitgeber muss zwar 14,44% des Lohns an die Zentrale entrichten, aber die Putzhilfe ist dann unfallversichert. Liegt die Entlohnung der Reinigungskraft über 450 Euro, muss sie bei der Krankenkasse angemeldet und Sozialbeiträge gezahlt werden. Am besten bestätigt der oder die Minijobber/in schriftlich, dass sie auch tatsächlich nur 450 Euro im Monat verdient.

Bei der Entlohnung sich unbedingt an den Mindestlohn oder noch besser an den regional üblichen Lohn halten. Im Durchschnitt verdient eine Putzhilfe ca. 10 Euro die Stunde, in "teuren" Gegenden kann es durchaus mehr sein.

Ich kann mich nicht entscheiden: Putzhilfe oder Reinigungsfirma! Einfach mal ausprobieren?

Es existieren sowohl für eine angestellte Putzhilfe als auch für die Serviceleistungen eines Reinigungsunternehmens zahlreiche Pros und Contras. Was tun, wenn man sich nicht entscheiden kann?

Ausprobieren geht natürlich am einfachsten über die Beauftragung eines Reinigungsunternehmens. Diese Firmen sind es gewohnt, nur einmalige Aufträge für einen Kunden zu erledigen, obwohl sie sich natürlich auch über Folgeaufträge freuen würden. Tendiert man eher zur Putzhilfe, weiß aber nicht, ob auf Dauer ein fremder Mensch im Zuhause nicht belastend ist, kann mit der Reinigungskraft eine Probearbeit vereinbart werden. So kann man sich in Ruhe kennenlernen und dann eine Entscheidung treffen.