Mr. Cleaner Ratgeberblog: Vorsicht nass! Wer haftet bei Ausrutschern?

Mehr und mehr sorgt der Klimawandel dafür, dass aus der kalten Jahreszeit eine nasse Jahreszeit wird. Lang anhaltende Kälteperioden werden durch Temperaturschwankungen mit viel Niederschlägen wie Regen, Schnee und Hagel abgelöst.

Entsprechend feucht und nass geht es auf unseren Straßen zu. Das bedeutet aber auch, das die Nässe der Straße in die Gebäude getragen und dort zum Unfallrisiko für andere wird.

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Wer haftet bei „Ausrutschern”?

In Deutschland ist die Haftungsfrage eigentlich klar geregelt. Der Grundstückseigentümer ist haftbar bei Unfällen, jedoch ist diese Haftung übertragbar. Eine solche Form der Übertragung kann zum Beispiel ein Mietvertrag sein, in dem der Bereich, der vermietet wurde, klar definiert ist. Der Mieter tritt dann aus rechtlicher Sicht als Besitzer oder Inhaber in die Haftpflichtnachfolge.(siehe auch Blogartikel: "Was darf eine gute Reinigungsfirma kosten und warum")

Dazu muss kurz erklärt werden, das Eigentum und Besitz zwei unterschiedliche Begriffe sind, zumindest in rechtlichen Fragen. Doch dem- oder derjenigen, die auf dem nassen Boden ausrutscht und hinfällt, ist dies erst mal egal. Es bestehen keine Verordnungen oder Gesetze, die genau vorschreiben, was zu tun ist, wenn der Boden nass und rutschig ist. Es besteht aber die Vorschrift, das Gehwege, Eingangsbereiche oder Flure sicher begehbar sein müssen und dies in der Verantwortung des Besitzers oder Eigentümers liegt.

Diese Vorschrift ist in Form der Verkehrssicherungspflicht im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Hier heißt es, das naheliegende Gefährdungen zu vermeiden sind und das bestehende Gefährdungen für andere Personen erkennbar sein müssen, ein Warnschild bietet Seton an. Wird der Verkehrssicherungspflicht nicht oder nur ungenügend nachgekommen und es entsteht daraus ein Schaden zum Nachteil einer dritten Person, ist der Eigentümer oder Besitzer schadenersatzpflichtig, siehe § 823 BGB. (siehe Blog: Die perfekte Reinigung für den ultimativen Komfort zu Hause)

Das Team am Arbeitsplatz

Was tun bei Rutschgefahr?

Soviel zum rechtlichen Hintergrund. Das bedeutet im Klartext, dass nasse und rutschige Stellen sofort zu beseitigen sind und, solange die Rutschgefahr besteht, diese Stellen abzusichern sind. Dass ein nasser Boden wirklich gefährlich sein kann, ergibt sich schon aus der Tatsache, dass gerade in öffentlichen Bauten gerne Fußböden und Treppen aus Stein verbaut werden. Diese besitzen ohne Frage eine hohe Haltbarkeit und Lebensdauer, sind dafür aber auch umso härter, wenn jemand darauf hinfällt. Doch wie sollen Besitzer und Eigentümer ihrer Pflicht zur Beseitigung der Gefährdung nachkommen?(siehe auch Blogartikel: "Schnell putzen? Richtig putzen? Hilfreiche Tipps wenn es schnell gehen muss!")

Oft fehlt es an Personal und auch an Zeit. Der betreffende Bereich muss zuerst gesichert werden und die Sicherungsmaßnahmen müssen so lange bestehen bleiben, bis der Bereich keine Gefährdung mehr darstellt. Schulen und Behörden, aber auch Unternehmen haben gerade in der kalten und nassen Jahreszeit ihre liebe Not damit.

Wirklich sinnvoll ist der Einsatz eines externen Reinigungsunternehmens wie Mr. Cleaner. Unser Unternehmen ist in allen Ballungsgebieten von Deutschland vertreten und bietet einen perfekten Service für die Reinigung von Innenräumen an. Auf unserer Website finden sich weitere Informationen dazu oder rufen Sie einfach an.