Mr. Cleaner Ratgeberblog: Erzielen Sie einen höheren Immobilienpreis durch einfache Verschönerungsmaßnahmen

Hilfe durch einen erfahrenen Berater ist wichtig

Bevor eine Immobilie verkauft oder vermietet wird, soll zunächst überlegt werden, wie ein höherer Marktpreis mit dieser Immobilie erzielt werden kann. Welche Maßnahmen sind dafür notwendig und auch wirklich sinnvoll?

Es macht durchaus Sinn, sich einen auf die Immobilienart spezialisierten Berater zu engagieren, beispielsweise haben sich die Makler von Mauß Immobilien auf reine Mietobjekte spezialisiert, andere Immobilienmakler spezialisieren sich auf Gewerbeimmobilien, Renditeimmobilien und andere Arten.

Eine aktuelle Studie zeigt, dass private Verkäufer und Vermieter ihre Fähigkeiten bei der Abwicklung deutlich überschätzen. Der Marktpreis wird zudem oft als viel zu hoch eingestuft.

Verschönerungsmaßnahmen fördern positive Emotionen

Die Bedeutung und Emotionen des Käufers werden oft vernachlässigt. Dies wirkt sich stark auf den Verkaufs- oder Mietpreis aus. Es kommt viel die Qualität der Immobilie an. Doch wer sich dafür entschieden hat, eine Immobilie zu verkaufen, möchte letztendlich nicht mehr viel Geld in diese investieren. Doch die Immobilie sollte die Interessenten beeindrucken und aufmerksam machen. Sind entsprechende Mängel an dem Haus erkennbar, kann dies den Preis deutlich drücken.

Die Besucher sehen bei der Besichtigung zunächst die Außenfassade, der erste Eindruck bleibt bekanntlich im Gedächtnis haften. Man sollte zunächst dafür sorgen, dass das Äußere der Immobilie einen guten Eindruck hinterlässt. Doch auch das Innere muss in Ordnung sein. Das Haus oder die Wohnung sollte einen hellen und freundlichen Eindruck wecken. Bevor man die Immobilie zur Besichtigung freigibt, sollte sicher gegangen werden, dass der Außenbereich aufgeräumt ist und Gerümpel, Fahrzeuge usw. entfernt wurden.

Die Haustür kann notfalls frisch gestrichen werden, die Klingel muss gepflegt sein und sollte funktionieren. Im Gartenbereich kann mit einfachen Gartenmöbeln nachgeholfen werden, dies schafft einen gemütlichen Eindruck. Im inneren Bereich, sollten die Räume und die Einrichtung hell und strukturiert wirken. Die dunklen Stellen, sind mit warmem Licht auszuleuchten, dunkle Farben sollten durch helle ersetzt werden. Wenn der Verkäufer weiß, dass es sich um eine Familie mit Kindern handelt, kann Spielzeug aufgestellt werden. So sind die Kinder beschäftigt und die Eltern können sich gezielt auf die Besichtigung konzentrieren.

Wenn bei der Inneneinrichtung alte Möbel vorhanden sind, sollten diese entfernt oder reduziert werden. Potentielle Käufer können sich so besser ihr Eigenheim vorstellen, als wenn überall alte Möbel im Weg stehen. Außerdem wirkt das Haus viel großzügiger. Persönliche Gegenstände, wie Geweihe, Zinnteller, oder Urkunden sind vor der Besichtigung zu entfernen. Auch Fotos von Familienmitgliedern oder Freunden sind nicht empfehlenswert.

Zu den grundsätzlichen Dingen, die an Immobilien meist verbessert werden können, gehört oftmals eine Renovierung des Bades, Maßnahmen zum Energiesparen oder Malerarbeiten. Böden, bei denen Gebrauchsspuren zu erkennen sind, sind abzuschleifen. Ist ein Teppich in der Immobilie vorhanden, muss dieser gründlich gereinigt werden. Ist ein dunkler Teppich vorhanden, so kann dieser idealerweise vorübergehend durch einen hellen Teppich ersetzt werden. (siehe auch Blogartikel: "Was darf eine gute Reinigungsfirma kosten und warum")

Dass Räume frisch gestrichen werden, sollte selbstverständlich sein. Eine Grundreinigung und das Ausbessern von Abnutzungserscheinungen in Parkett und Steinböden durch Mr. Cleaner sorgt für den letzten Schliff. Für das i-Tüpfelchen kann ein Raumausstatter durch Leihmöbel eine ansprechende, aber neutrale Wohnatmosphäre wie im Möbelhaus entstehen lassen. Ein Botaniker kann durch geliehene Pflanzen ebenfalls die Atmosphäre verbessern.

Wurden diese Basismaßnahmen erfüllt sein, so steht dem Hausverkauf quasi nichts mehr im Weg. Man kann sich nahezu sicher sein, dass sich somit ein wesentlich höherer Immobilienpreis erzielt lässt.

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Gebäudereinigung

Video zur Gebäudereinigung

Modernisierungsmaßnahmen von Immobilien

Bei Modernisierungsmaßnahmen werden Arbeiten durchgeführt, die sich direkt auf die Immobilie beziehen. Es handelt sich hierbei um eine Verbesserung der Mietsache oder um eine Erweiterung der Immobilie. Als Vermieter hat man ein Interesse die Immobilie zu modernisieren, denn man kommt zu einem zu den gesetzlichen Vorschriften nach, bei einem Verkauf kann ein höherer Marktwert damit erzielt werden.

Auch Vorhaben, die keine direkt Einwirkung auf das Mietobjekt haben, sind Modernisierungsmaßnahmen. Wird die Immobilie jedoch nur vermietet, so kann nach Abschluss der Arbeiten eine Mieterhöhung in Erwägung gezogen werden. Denn es ist eine Verbesserung der Mietsache zu begründen. Dadurch hat der Vermieter einen Anspruch auf eine höhere Miete vom Mieter. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel: Einsparung von Energie, Wasser und Schaffung von neuem Wohnraum.

Wird die Ofenheizung beispielsweise durch eine Gasetagenheizung ersetzt, spricht man von einer Modernisierung. Oder auch die Einrichtung von Kinderspielplätzen oder Grünanlagen, Einbau neuer Toiletten, oder Verbesserung des Schallschutzes.

Instandsetzungen von Immobilien

Unterschieden wird die Modernisierung von den Instandsetzungen. Denn Instandsetzungen sind rechtlich gesehen Reparaturarbeiten.

Der Vermieter selbst hat die Kosten dafür zu tragen. Denn es handelt sich um reine Verschönerungsmaßnahmen, wie z. B. eine Fassadenrenovierung, eine Hausnummernbeleuchtung, eine Änderung des Grundrisses, oder Austausch eines Öltanks. In der Praxis gestaltet sich die Unterscheidung zwischen Modernisierung und Instandsetzung meist etwas schwierig.

Jedoch gibt es genaue gesetzliche Bestimmungen. Denn für Instandsetzungen darf der Vermieter den Mietpreis nicht anheben. Jedem Mieter stehen diese in bestimmten Zeiträumen zu.

Das Team am Arbeitsplatz

Zusammenspiel beider Maßnahmen

Da in einigen Fällen eine Trennung nicht möglich ist, handelt es sich bei bestimmten Maßnahmen um ein Mischergebnis. Diese beinhalten Reparaturen und Maßnahmen gemeinsam. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn alte Holzfenster durch neue moderne verglaste Fenster ersetzt werden.

Es würde sich zum einem um eine Modernisierung handeln, aber es ist auch eine Instandsetzung. Geht es um den Bundesgerichtshof, muss jedoch eine genaue Trennung von beiden Möglichkeiten vorgenommen werden.

Denn die notwendigen Baumaßnahmen können nicht als Grundlage für den Zuschlag der Modernisierung genutzt werden. In jedem Fall sollte ein fachlicher oder auch rechtlicher Beistand zu Rate gezogen werden. Für die anschließende Bauendreinigung steht Ihnen Mr. Cleaner professionell zur Seite. (siehe auch Blogartikel: "Baureinigung 10 häufigsten Fragen und Antworten")